Anmeldung für die Betreuung

Die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler sowie diejenigen der Schulanfänger werden rechtzeitig vor Beginn eines neuen Schuljahres zwecks Verlängerung bzw. Neuanmeldung einer Betreuung von Seiten der Leitung der Schule von 8-1 und der OGS Leitung über den aktuellen Betreuungsbedarf abgefragt.

Für beide Betreuungsarten gilt eine vertragliche Vereinbarung für ein Schuljahr. Das heißt konkret, dass die Betreuungszeit jeweils vom 01. August bis zum 31. Juli des Folgejahres dauert.