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Absprachen

Aabachschule


An jeder Schule gibt es allgemeingültige Absprachen zwischen Schule, Schülern und Eltern. Die wichtigsten finden Sie hier stichpunktartig aufgelistet.



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Abmeldung im Krankheitsfall

Wenn SchülerInnen erkrankt sind, teilen die Eltern dieses unbedingt im Laufe desselben Vormittages der Schule mit. Die Entschuldigung muss in jedem Fall durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Am einfachsten geht dieses telefonisch über die Schule (Ruf-Nr. Aabachschule: 97 14 18/Ruf-Nr. Bernsmannskampschule: 97 14 19). Die Nachricht wird dann an den/die KlassenlehrerIn weitergeleitet. Andernfalls ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich. In Einzelfällen kann ein ärztliches Attest von Seiten der Schule angefordert werden.

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Unfallanzeigen

Unfälle lassen sich nicht immer verhindern.
Für solche Fälle sind die Kinder mit Eintritt in die Schule bei allen schulischen Veranstaltungen - auf dem Weg zur Schule, in der Schule, auf dem Nachhauseweg, bei Klassenausflügen usw.- im Rahmen einer gesetzlichen Unfallversicherung unfallversichert. Bei einem Unfall versorgt der/die KlassenlehrerIn das betroffene Kind und setzt sich, falls erforderlich, mit den Eltern oder einer anderen, für das Kind verantwortlichen Person in Verbindung. Daher ist es sinnvoll, beim/bei der KlassenlehrerIn eine zweite Telefonnummer als Notfallnummer anzugeben.

Bei Unfällen auf dem Schulweg ist die Schule unverzüglich zu benachrichtigen, damit diese zwecks Schadensregulierung eine Meldung an den Versicherungsverband schreiben kann.

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Mit dem Fahrrad zur Schule

Zur Sicherheit Ihrer Kinder ist es sinnvoll, dass sie mit heller Kleidung, Fahrradhelm und verkehrssicherem Fahrrad auf den Weg geschickt werden. Die Verkehrssicherheit der Fahrräder wird zu Beginn der dunklen Jahreszeit in Zusammenarbeit mit der Polizei überprüft.

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Mit dem Auto zur Schule

Die Eltern werden gebeten, ausschließlich von der Tückingstraße aus die Aabachschule anzufahren und nach dem Absetzen ihrer Kinder den Schulbereich in gleicher Fahrtrichtung über die Straße „Am Aabach“ zu verlassen. So entsteht ein Einbahnstraßeneffekt, der den Verkehr besser fließen lässt und eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer vermeiden hilft.

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Offener Unterrichtsbeginn

Ab 7.30 Uhr können die SchülerInnen in den Vorraum gehen und dort die Zeit bis zum Unterrichtsbeginn verbringen. In die Klassenräume dürfen die Kinder dann, wenn der/die jeweilige KlassenlehrerIn die Ampel für ihre Klasse auf „grün“ stellt.


Diese Hausordnung wird zu Beginn eines jeden Schuljahres von allen Kindern unterschrieben und hängt zur Erinnerung auf allen Fluren aus. Die Viertklässler haben die Aufgabe, den Schulneulingen die Hausordnung zu erklären.

Hausordnung

Zu unserem Haus gehören der Klassenraum, der Flur und der Schulhof. In unserer Schule wollen wir miteinander arbeiten, lernen, spielen und Freude haben. Wir wollen uns wohl fühlen. Darum ist es wichtig, dass ich unsere Regeln beachte.


Klasse

- Wir halten uns an unsere Klassenordnung.

Toiletten

- Wir halten unsere Toiletten sauber.

- Die Toiletten sind kein Spielplatz.

Flure

- Wir gehen leise und langsam über den Flur.

- Wir halten den Flur ordentlich.

- Wir gehen nicht an fremde Sachen.

Pausen

- Wir nehmen Rücksicht auf Mitschüler, Pflanzen und Dinge.

- Wir bringen alle Spielgräte zurück.

- In den Regenpausen bleiben wir in unserer Klasse und beschäftigen uns.

- In den Klassen verhalten wir uns leise.

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